FAQ Veranstalter:innen

Häufig gestellte Fragen

Für Veranstalter:innen

  • Muss der:die Leiter:in der Wanderung zwingend professionell ausgebildet sein und ein Zertifikat haben (eidg. Wanderleiter und/oder esa-geprüft)?

    Der:die Wanderleiter:in muss nicht zwingend professionell ausgebildet sein bzw. ein Diplom oder Zertifikat besitzen. Der:die Wanderleiter:in sollte jedoch unbedingt Erfahrung in der Leitung von Wanderungen haben, eine Gruppe führen können und Bescheid wissen, wie in Notfallsituationen gehandelt werden muss. Optimalerweise hat er:sie auch schon Wanderungen in der Nacht durchgeführt, da diese spezielle Anforderungen stellen. Der:die Anbieter:in der Wanderung haftet für die Durchführung des Angebots, womit die Verpflichtung einer professionellen Wanderleitung nicht nur den Teilnehmenden, sondern auch Ihnen als Anbieter:in zugutekommt.

  • Wo finde ich eine:n Wanderleiter:in für mein Angebot?

    Der Dachverband Schweizer Wanderwege verfügt über keine direkten Kontakte zu Wanderleiter:innen, stellt jedoch auf Anfrage gerne den Kontakt zu den kantonalen Wanderweg-Fachorganisationen her.

  • Warum wurde genau dieses Datum für die Schweizer Wandernacht gewählt?

    Die Wahl des Datums ist komplex und es müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Bei rund 100 Anbieter:innen sowie über 2500 Teilnehmenden über die ganze Schweiz verteilt passt dieses leider nie für alle gleich gut - die individuellen Bedürfnisse und geografischen Verhältnisse können sehr unterschiedlich sein.

    Wird das Datum z.B. zu früh angesetzt, können gewisse Wanderungen nicht durchgeführt werden, da in höheren Lagen noch Schnee liegt (z.T. bis Ende Juni). Das Datum wird möglichst nah an einen Vollmond gelegt. Dass die Bedingungen vor dem Vollmond generell besser sind, trifft nicht zu. Bezüglich der astronomischen Gegebenheiten lassen wir uns extern beraten. Ein weiterer Faktor sind die Schulferien oder auch andere Events, die in dieser Zeit stattfinden. Zuhausegebliebene sind oft dankbar, wenn während der Ferien Aktivitäten geboten werden.

  • Kann ich meine Nachtwanderung auch an einem anderen Datum durchführen?

    Wenn das Angebot auf www.wandernacht.ch registriert wird und von den Kommunikationsmassnahmen der Schweizer Wanderwege profitieren möchte, kann die Nachtwanderung an keinem anderen als dem vorgegebenen Datum durchgeführt werden. Wenn der:die Anbieter:in sich für die Durchführung an einem anderen Datum entscheidet, sollte das Angebot nicht «Schweizer Wandernacht» genannt werden und kann nicht von den Kommunikationsmassnahmen der Schweizer Wanderwege profitieren. Das Angebot wird in diesem Fall komplett losgelöst von der offiziellen Schweizer Wandernacht durchgeführt.

  • Weswegen werden Registrierungsgebühren erhoben und warum in dieser Höhe?

    Der Betrieb und die Bewirtschaftung der Website, die Prüfung der Angebote, die Koordination mit den Veranstalter:innen, die Aufbereitung der Kommunikationsmittel, die Schaltung von Werbung sowie Administration und Planungsarbeiten im Vorfeld generieren hohe Kosten. Mit den Registrierungsgebühren wird nur ein Teil dieser Aufwände gedeckt. Ohne die Erhebung der Registrierungsgebühren könnte der Anlass nicht durchgeführt werden. Den Veranstalter:innen steht frei, die Registrierungsgebühren oder einen Teil davon an die Teilnehmenden weiterzugeben und selbst Teilnahmegebühren zu erheben. 

    Weitere Informationen zu den Kosten finden Sie in der Preisübersicht und den AGB.

  • Warum bezahlen kantonale Wanderweg-Fachorganisationen keine Registrierungsgebühr und erhalten die Kommunikationsmittel gratis?

    Die kantonalen Wanderweg-Fachorganisationen sind Mitglieder des Verbands Schweizer Wanderwege und profitieren daher von vielerlei Leistungen. Dazu gehören auch die kostenlose Registrierung auf der Website www.wandernacht.ch und die Verwendung der Kommunikationsmittel. Der Dachverband Schweizer Wanderwege unterstützt die kantonalen Wanderweg-Fachorganisationen wann immer möglich in der Akquise von neuen Mitgliedern und in der Betreuung von aktiven Mitgliedern. Dazu gehört auch die Massnahme Schweizer Wandernacht. Die kantonalen Wanderweg-Fachorganisationen sind zudem wichtige Multiplikatoren für den Dachverband Schweizer Wanderwege.

  • Wann werden die Rechnungen für die Registrierungsgebühren versendet?

    Die Rechnungen für die Registrierungsgebühren werden in der Regel ca. zwei Wochen vor dem Anlass von der Buchhaltungsabteilung der Schweizer Wanderwege verschickt. Die Fälligkeit der Registrierungsgebühren ist unabhängig von der Durchführung oder dem Erfolg der Wanderung.

  • Bis wann kann ich eine Wanderung registrieren?

    Für die Registrierung von Wanderangeboten auf www.wandernacht.ch gibt es keine Frist. Es macht jedoch Sinn, eine Wanderung spätestens zwei Wochen vor dem Anlass zu registrieren, damit Interessierte genügend Zeit haben, auf die Wanderung aufmerksam zu werden und sich anzumelden. 

  • Kann ich auch vom Rabatt auf die Registrierungsgebühr profitieren, wenn ich meine Wanderung nach dem Aktionsende publiziere?

    2026 gibt es keinen Rabatt für frühzeitige Buchungen, da als Jubiläumsgeschenk automatisch alle Veranstalter:innen von 20 Franken Rabatt profitieren. 
    Den ersten 20 Veranstalter:innen, die via www.wandernacht.ch ein Angebot registrieren, werden die Gebühren vollumfänglich erlassen. Massgebend ist der Zeitpunkt der Einreichung des finalen Angebots an den Verband Schweizer Wanderwege via das Online-Registrierungsformular. Der Zeitpunkt der Erstellung des Benutzerkontos oder des provisorischen Angebotsentwurfs ist für die Aktion nicht relevant.

  • Wie kann ich ein Wandernachtangebot registrieren? Ich finde das Registrierungsformular nicht mehr.

    Loggen Sie sich in Ihrem Benutzerkonto ein oder erstellen sie ein neues, falls sie noch keines besitzen. Klicken Sie im Benutzerkonto auf den Reiter «Meine Wandernacht». Klicken Sie nun auf den gelben Button «Angebot erstellen». Füllen Sie das Registrierungsformular vollständig aus (Pflichtfelder beachten) und schliessen Sie die Registrierung ab.

  • Warum ist es notwendig, ein Benutzerkonto zu erstellen, um eine Nachtwanderung auf www.wandernacht.ch registrieren zu können?

    Das Design und die Prozesse der Wandernacht-Website sind an diejenigen der Website der Schweizer Wanderwege angeglichen. Dazu gehört auch die Erstellung und Verwaltung eigener Wanderangebote im Benutzerkonto. Diese Handhabung bietet hilfreiche Funktionen und effiziente Abläufe.

  • Wie kann ich ein neues Benutzerkonto erstellen?

    In der rechten oberen Ecke auf der Homepage von www.wandernacht.ch auf das Konto-Icon klicken (Silhouette einer Person). Danach erscheint das Anmeldefenster. Unter dem schwarzen Knopf «Anmelden» erscheint der Text «Kein Account? Registrieren Sie sich hier.». Beim Klick auf diesen Text gelangen Sie zum Registrierungsformular. Nach der Registrierung wird eine E-Mail mit einem Bestätigungslink verschickt. Mit dem Klick auf den Link ist die Registrierung abgeschlossen.

  • Ich habe bereits früher ein Benutzerkonto auf www.schweizer-wanderwege.ch erstellt. Muss ich nun ein neues erstellen?

    Nein, Sie müssen kein neues Konto erstellen. Für die Wandernacht-Website können Sie dasselbe Benutzerkonto, das heisst auch denselben Benutzernamen und dasselbe Passwort, verwenden.

  • Muss ich eine Anmeldefrist für meine Wanderung setzen?

    In der Gestaltung Ihres Angebots sind Sie grundsätzlich frei. Das heisst, Anbieter:innen können selbst entscheiden, ob und wann eine Anmeldefrist für Teilnehmer:innen gesetzt wird. Da Teilnehmer:innen sich oft kurzfristig zu einer Anmeldung entscheiden, macht eine möglichst späte oder gar keine Anmeldefrist oft Sinn.

  • Ich möchte mehr Text beim Angebotsbeschrieb einfügen. Warum geht das nicht?

    Der Beschrieb soll als ein Kurzüberblick oder eine Art «Teaser» verstanden werden. So, dass potentielle Teilnehmende das Wichtigste in Kürze erfahren. Detailinformationen können via Link auf die eigene Website oder via Upload eines PDF mit weiterführenden Angaben vermittelt werden.

  • Ist die Gruppengrösse limitiert? (Anzahl Leiter:innen auf Anzahl Personen?)

    Die Veranstalter:innen sind in der Ausgestaltung der Wanderangebote grundsätzlich frei. Das heisst, auch die Gruppengrösse kann selbst bestimmt werden. 

  • Wie funktioniert das mit den verschiedenen Sprachversionen?

    Ihr Angebot wird automatisch in derjenigen Sprache, in der Sie es erfasst haben, auf allen Sprachversionen der Website publiziert (deutsch, französisch, italienisch).

    Bei Bedarf können Sie Ihr Angebot in verschiedenen Sprachen erfassen, so dass es auf den unterschiedlichen Sprachversionen der Website in der jeweils korrekten Sprache angezeigt wird. Klicken Sie dazu im Registrierungsformular auf die gewünschten Sprachen und fügen Sie die sprachadaptierten Texte in den entsprechenden Sprach-Formularen ein.

    Für die Übersetzungen sind die Veranstalter:innen selbst besorgt. Für jede zusätzliche Sprache fallen zusätzliche Gebühren an (50% des Basis-Registrierungspreises).

  • Ich möchte nachträglich Änderungen an meinem Eintrag (Wanderangebot) vornehmen. Wie mache ich das?

    In Ihrem Benutzerkonto finden Sie Ihr Angebot unter «Meine Wandernacht». Durch Klicken auf das Bearbeitungs-Icon (Stift) gelangen Sie auf die die Bearbeitungsmaske und können selbständig Änderungen am Eintrag vornehmen. Klicken Sie erneut auf den Button «einreichen», damit die Änderungen übernommen werden.

    Die bereits für die Wanderung angemeldeten Teilnehmer:innen werden nicht automatisch über die vorgenommenen Änderungen informiert!

  • Kann die Anmeldefunktion auf www.wandernacht.ch deaktiviert werden? Ich will, dass sich Teilnehmede nur über meine eigenen Kanäle anmelden können.

    Die Anmeldefunktion via www.wandernacht.ch wird nur deaktiviert, wenn das Angebot auf den Status «ausgebucht» oder «abgesagt» gestellt wird oder wenn die Anmeldefrist – sofern eine solche definiert wurde – verstrichen ist. Ansonsten kann diese Funktion nicht deaktiviert werden.

  • Kann eine Nachtwanderung bei schlechtem Wetter individuell abgesagt werden oder bestimmen dies die Schweizer Wanderwege?

    Die Veranstalter:innen können selbständig darüber entscheiden, ob sie ihre eigene Nachtwanderung durchführen oder absagen möchten. Entscheidet sich ein:e Veranstalter:in zur Absage des eigenen Angebots, müssen die bereits angemeldeten Teilnehmenden sowie die Schweizer Wanderwege umgehend über die Absage informiert werden. Der Online-Eintrag muss zudem mit dem Status «abgesagt» vermerkt werden (Benutzerkonto --> «Meine Wandernacht» --> Einstellungen/Zahnrad-Icon --> Status «abgesagt» --> speichern).

    Die Schweizer Wanderwege sagen den Event als Ganzes nur in schwerwiegenden Fällen (äussere Einflüsse / höhere Gewalt wie z.B. Epidemie/Pandemie, Krieg, Terror, Naturkatastrophen etc.) ab. Dies bedeutet, dass die Aktualisierung der Website www.wandernacht.ch nicht weitergeführt wird und keine weiteren Kommunikations- und Werbeleistungen durch die Schweizer Wanderwege erfolgen. Den einzelnen Veranstaltern und Veranstalterinnen ist es jedoch freigestellt, die eigene Nachtwanderung trotzdem durchzuführen. Allerdings darf diese nicht mehr unter dem Namen «Schweizer Wandernacht» beworben, die zur Verfügung gestellten Kommunikationsmittel dürfen nicht genutzt und die Wanderung muss grundsätzlich komplett losgelöst von der offiziellen Schweizer Wandernacht durchgeführt werden. Siehe zu diesem Thema auch die AGB.

  • Kann ich mein Angebot selbst auf «ausgebucht» oder «abgesagt» stellen? Wo mache ich das?

    Ja, Sie können den Status Ihres Angebots selbst auf «ausgebucht» oder «abgesagt» ändern. In Ihrem Benutzerkonto finden Sie Ihr Angebot unter «Meine Wandernacht». Durch Klicken auf das Einstellungen-Icon (Zahnrad) gelangen Sie auf die Maske, auf der Sie den Status anpassen können. Klicken Sie am Schluss auf den Button «speichern».

  • Wer kommt für die bereits angefallenen Kosten auf, wenn der Event abgesagt oder verschoben wird?

    Bereits angefallene Kosten werden vom Organisator bzw. von der Organisatorin der jeweiligen Nachtwanderung getragen, sollte der Event aufgrund von äusseren Einflüssen bzw. höherer Gewalt abgesagt oder verschoben werden müssen. Der Verband Schweizer Wanderwege haftet nicht für bis zu diesem Zeitpunkt bereits angefallene Kosten der Organisator:innen oder Kosten, die im Zusammenhang mit der Absage/Verschiebung bei den Organisatoren und Organisatorinnen entstehen. Für entgangenen Umsatz/Gewinn oder durch die Absage/Verschiebung entstehende Schäden haften die Schweizer Wanderwege ebenfalls nicht. Siehe zu diesem Thema auch die AGB.

  • Ich habe noch freie Plätze für mein Angebot. Warum wird das Icon «freie Plätze» bei meiner Wanderung nicht angezeigt und bei anderen schon?

    Das Icon «freie Plätze» wird vier Wochen vor der Durchführung der Schweizer Wandernacht automatisiert angezeigt. Es wird nur bei denjenigen Angeboten angezeigt, die noch nicht als «ausgebucht» oder «abgesagt» gekennzeichnet wurden und bei welchen die Anmeldefrist noch nicht verstrichen ist. Dies bedingt, dass der:die Veranstalter:in eine Anmeldefrist für sein:ihr Angebot angegeben hat.

  • Muss ich die von den Schweizer Wanderwegen zur Verfügung gestellten Give-aways an die Teilnehmer:innen abgeben?

    Ja, die Give-aways müssen an die Teilnehmer:innen abgegeben werden. Die Abgabe der zugesendeten Give-aways ist eine der wenigen zwingenden Bedingungen an die Anbieter:innen von Nachtwanderungen. Siehe zu diesem Thema auch die AGB.

  • Es ist nicht ganz einfach, die Abgabe der Give-aways an die Teilnehmenden zu organisieren. Wie mache ich das am besten?

    Um den:die Wanderleiter:in zu entlasten, können die Give-aways am Ziel der Wanderung hinterlegt und erst am Schluss abgegeben werden. Falls die Give-aways zu Beginn der Wanderung abgegeben werden sollen, kann abgeklärt werden, ob übriggebliebene Artikel deponiert und später abgeholt werden können. Gleiches gilt, wenn die Give-aways an einem Ort unterwegs (z.B. Restaurant) abgegeben werden sollen. Allenfalls kann auch zu Beginn der Wanderung eine Hilfsperson engagiert werden, die übrige Give-aways direkt wieder mitnimmt.

  • Warum wird die Frist zur Meldung der Teilnehmenden für die Lieferung der Give-aways nicht später angesetzt?

    Der Prozess zum Versand der Give-aways sowie des Sampling-Materials ist bei mehreren Artikeln und bei rund 100 Anbietern und Anbieterinnen komplex und es sind mehrere Stellen darin involviert. Gewisse Anbieter:innen sind dankbar, wenn das Material nicht in letzter Minute eintrifft, so dass es noch rechtzeitig an den Startort der Wanderung oder zum:zur Wanderleiter:in gebracht werden kann. Es wird ein gewisser Zeitpuffer eingerechnet, falls es beim Versand zu Verzögerungen kommt, so dass die Anbieter:innen das Material garantiert rechtzeitig erhalten. Die Logistik folgt einem klar festgelegten Prozess und die Anzahl Give-aways ist aufgrund der Erfahrungswerte in den Vorjahren begrenzt.

  • Muss ich den Teilnehmenden Verpflegung zur Verfügung stellen?

    Nein, die Veranstalter:innen sind nicht dazu verpflichtet, den Teilnehmenden Verpflegung zur Verfügung zu stellen. Dies sollte jedoch im Beschrieb ihrer Wanderung klargestellt werden, so dass die Teilnehmenden die Möglichkeit haben, bei Bedarf selbst Verpflegung mitzubringen.

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